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Preiserhöhung für SCA-Zertifikate

13. November 2022|

Die Speciality Coffee Association (SCA) ist die weltweite Instanz für Spezialitätenkaffee. Sie bietet mit ihrem einheitlichen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramm gewissermaßen ein Zentralabitur für Baristi, Röster usw. Seit 2013 prüft auch die Bonner Kaffeeschule nach SCA-Standards. Dafür muss ein Trainerschein (AST = authorized SCA Trainer) erworben und alle drei Jahre verlängert werden. Zur Zeit werden die Module Barista skills, Brewing und Sensory skills regelmäßig angeboten. Green Coffee macht die Kollegin Alex Urban ein bis zwei Mal im Jahr in Bonn und Roasting sollte 2023 folgen.

In einer ersten internen Mail an alle AST wurde am Donnerstag ein neues Gebührenmodel und eine neue Plattform für 2023 angekündigt. Das führt zu einigen administrativen Änderungen, für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber wichtiger: Es wird eine Preiserhöhung für Prüfungen und Zertifizierungen geben, der Rabatt für SCA-Mitglieder entfällt. Bis dies final und offiziell verkündet wird, bleiben daher die SCA-Kurse für 2023 zunächst geschlossen.

Voraussichtlich (Stand: 22.11.2022. Grundsätzlich gelten die Preise auf den einzelnen Veranstaltungsseiten) gelten in 2023 folgende Preise:

  • Barista Foundation – 549,- bzw. 439,- ohne SCA-Zertifizierung
  • Barista Intermediate – 749,-
  • Barista-Ausbildungswoche (Introduction to coffee, Barista Foundation und Barista Intermediate) – 1449,- bzw. 1330,- ohne Introduction-Zertifizierung.
  • Barista Professional – 1099,-
  • Brewing Foundation – 369,- bzw. 249,- ohne SCA-Zertifizierung
  • Brewing Intermediate – 749,-
  • Brewing Professional – 999,-
  • Sensory Foundation – 369,- bzw. 249,- ohne SCA-Zertifizierung
  • Sensory Intermediate – 749,-
  • Sensory Professional – 1099,-

Es sind also vor allem die Bereiche/Level Introduction to coffee und Foundation betroffen. Um die Einstiegshürde zu senken: Die Kurse werden daher in 2023 auch ohne Zertifizierung buchbar sein. Eine nachträglich Teilnahme an der schriftlichen Prüfung und die Abnahme der praktischen Prüfung sind allerdings nicht möglich.

Murahotrading about coffee production in east africa

2. Juni 2022|

Karthick und Gaudam von @murahotradingco beantworten am Ende des Ruanda-Fieldtrips für uns einige Fragen zum Thema Anbau, Kaffeemarkt und Zertifizierungen. #coffee #rwanda #ruanda #specialtycoffee #knowyourgreens #coffeeexporters Thanks, guys – it was a pleasure for us!

 

Interview Crema Magazin

27. März 2021|

Kaffeetrends – In welcher Wave sind wir gerade und was kommt als nächstes?

Wenn man Allegra aus UK glauben mag, sind wir in der 5. Welle: Die globale Kaffeeindustrie werde einen größeren Einfluss von hochwertigen Ketten sehen, die fortschrittlichere Geschäftspraktiken umsetzen und gut gestaltete handwerkliche Konzepte in großem Maßstab liefern… Hyperprofessionalität, operative Exzellenz, Investitionen in Technologie sowie Schulungs- und Personalentwicklungsprogramme. The Barn in Berlin oder die Röstbar in Münster wären Beispiele dafür in Deutschland. Also ein Skalieren der kleinen hochwertigen Shops.

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass der Trend zu hochwertigem Specialty Coffee auch in den nächsten Jahren weiter anhält. Mehr und mehr Menschen kommen auf den Geschmack von Kaffee als Genussmittel. Auch Fragen der Nachhaltigkeit – sozial wie ökologisch – werden lauter. Ob das nun mit Siegeln bedient wird, mit der ernsthaften Transparenz bis zur Farm oder dem Thema direct trade: in der Breite finden die Themen in Zukunft mehr Beachtung als bisher in der Nerd-Nische. Die Frage, welche Welle das ist, ist dann am Ende eher interessant für Marketingabteilungen.

Klimawandel und Kaffeeanbau – Was muss geschehen, damit der globale Bedarf auch zukünftig noch gedeckt werden kann?

Der Einfluss der Erderwärmung ist in den letzten Jahren ja in der Landwirtschaft des globalen Südens schon deutlich zu spüren. Wir sehen es beim Kaffee ganz einfach im jährlichen Produktionszuwachs des Robustas im Vergleich zur Arabica-Pflanze. Von 36,5 % in 2016 auf 43,2 % in 2019. Hier können wir uns zum einen auf Entdeckungsreise machen: Robusta kann deutlich mehr Vielfalt und Feinheit bieten, als die meisten glauben. Die Canephora-Pflanze wird in den nächsten Jahren eh dominanter und kann auch hochqualitative Tassen hervorbringen. Zum anderen sollten wir wegen der sozialen und ökologischen Folgen, nicht nur im Kaffeeanbau, versuchen, den Klimawandel so gut es geht abzubremsen. 2019 durfte ich in Äthiopien einen Vortrag von Tadesse Woldemariam Gole vom Environment and Coffee Forest Forum (ECFF) hören. Er hat aufgezeigt, wie ganze Anbauregionen in Äthiopien im 21. Jahrhundert verschwinden werden. Seine Lösung ist, teilweise über neue resistentere Züchtungen die Farmen zu unterstützen. Langfristig wird es aber eine Migration der Anbaugebiete in höhere Lagen geben. Das gilt wohl weltweit. Ein Vorschlag, um hier weltweit auch einen Lösungsansatz zu finden, liefert der Ökonom Jeffrey Sachs: ein Mindestpreis für Rohkaffee, nationale Pläne für nachhaltigen Kaffeeanbau, die sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen orientieren und die Einrichtung eines Global Coffee Fund. Mit dem Fond soll extreme Armut unter kleineren Kaffeebauern, der Verlust zahlreicher Arabica-Anbauflächen und Einbußen bei Kaffeepflanzentypen, Anbauregionen und Qualität verhindert werden. Finanziert werden soll der 10 Milliarden-Fond mit Entwicklungs- und Regierungsgeldern sowie Beiträgen der großen Kaffeeröster und -händler.

Bio- und Fair-Trade-Siegel – Wieviel Fairness und Nachhaltigkeit sind bei einem der weltweit wichtigsten Handelsgüter überhaupt möglich?

Das ist eine gute Frage. Mich persönlich hat der Zertifikatehandel noch nicht überzeugt. Einmal im Jahr bin ich auf Ursprungsreise, auch hier zeigen sich die meisten Farmerinnen und Farmer wenig begeistert von den Siegeln. Sie werden ja als erstes zur Kasse gebeten für das Zertifikat und für das Auditing vor Ort. Wenn überhaupt eine Prüfung stattfindet und nicht einfach nach Zahlungseingang ein Zertifikat verschickt wird. So hab ich’s zumindest in El Salvador mitbekommen. Die Grundfrage der sozialen Fairness ist: How much gets the farmer. Das beantwortet leider kein Siegel. Hinzu kommt, dass einzelne Kleinbauern sich alleine gar nicht zertifizieren lassen können. Sie sind systematisch ausgeschlossen von der vermeintlichen Fairness. Hier gibt’s auf Seite der Zertifizierer noch einigen Verbesserungsbedarf. Quijote Kaffee in Hamburg zeigt als Röster, wie maximale Transparenz aussehen kann, die GEPA z.B. scheint als Organisation die Fairness auch anders zu interpretieren, Amarella oder Finca Finest als Rohkaffeeimporteur usw. Am Ende ist auch immer die Frage, wieviel Fairness und Nachhaltigkeit wir als Konsumenten einfordern.

Mehr Specialty, weniger Industrie? – Wieviel Potential siehst du mit steigendem Konsumbewusstsein in einer weiteren Verbreitung des Nischenprodukts Spezialitätenkaffee?

Wenn wir uns die Entwicklungen der großen Kaffeemarken anschauen, geht’s eindeutig hin zum Specialty Coffee. Zunächst vielleicht nur im Verpackungsdesign und Marketing, hier und dort aber auch mit ganz ordentlichen Qualitäten und höheren Preisen der Produkte. Umgekehrt sehen wir auch kleine Röstereien, die einen Monsooned Malabar als Spezialitätenkaffee verkaufen. Die sollten zur Strafe dafür den Kaffee trinken, der eingekauft wird, bevor er in den Regen geworfen, also monsooned, wird. Es verwischen also jetzt schon die Grenzen. Der Trend hin zum Specialty wird sich fortsetzen. In Deutschland stagniert der Pro-Kopf-Verbrauch des Kaffees seit Jahren, Wachstumsfelder sind der Außer-Haus-Verkauf, in dem Bäckereien gerade kräftig aufrüsten. Und eben der Specialty Markt. Seit Jahren gibt es ein kontinuierliches Wachstum, in Deutschland wie in ganz Europa. Nische goes Mainstream.

Technik oder Handarbeit? – Welche Rolle spielt die fortschreitende Technisierung in Sachen Qualität und Quantität von der Farm bis hin zum Endprodukt in unseren Tassen?

Technik in der Landwirtschaft ist zunächst weder gut noch schlecht. Entscheidend ist die grundsätzliche Idee des Farmers oder der Farmerin. Soll Masse oder Klasse angebaut werden? Wie steht es um das agronomische Know-how? Welche Anforderungen werden an die Pflanzungen gestellt: Resistenzen, Ertrag oder Geschmack? Technik kann anschließend unterstützen bei der Bodennalyse, beim Schattenmanagement oder bei der Wasserwirtschaft, der Aufbereitung und der Weiterverarbeitung von Kaffee. Das Problem ist häufig, dass Kleinbauern von der Hand in den Mund leben und kein Kapital zur technischen Aufrüstung haben. Umso wichtiger ist ein Know-how-Transfer. Wie kann ich als Kleinbauer hochwertigen Kaffee produzieren, um von den höheren Preisen etwa eines Specialty-Marktes zu profitieren? In Ostafrika waren wir bei einer Kleinbauernkooperative, die mit Wassertonnen reife und unreife Kaffeekirschen separiert hat. Anschließend wurde mit kleinen manuellen Entpulpern das Fruchtfleisch gelöst. Das findet man sonst in großen Anlagen. Die Technik wurde Low Budget übersetzt. Die Kooperative muss jetzt nicht zum erstbesten Preis verderbliche Ware verkaufen, hat die Qualität deutlich erhöht. Know-how-Transfer ist also das Thema. Ebenso gilt das für uns als Endverbraucher: Knowhow brauchen wir bei der Zubereitung, nicht immer die neuste und teuerste Technik. Eine Siebträgermaschine für 30.000,- € garantiert keine Qualität. Es ist das Know-how in der Zubereitung, dass das Endprodukt in der Tasse glänzen lässt.

Erschienen in Crema April/Mai 2021

School’s out.

14. Dezember 2020|

Wie andere außerschulische Bildungseinrichtung schließt auch die Bonner Kaffeeschule ab sofort. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits Kurse im Dezember & Januar gebucht und bezahlt haben, erhalten bis zum Ende der Woche dazu eine Mail. Der entsprechende Kurswert wird als Gutschein erstattet. Die Kurse können nachgeholt werden. Bitte erst nach dem Lockdown buchen, wenn auch sicher ist, dass die Workshops stattfinden können.
Da gerade Ausbildungsformate ein wenig mehr Planungsvorlauf für alle Seiten brauchen, weil Reisen, Übernachtungen etc. organisiert werden müssen: Die SCA-Kurse und auch alle anderen finden frühstens ab Februar 2021 wieder statt.

Einen ersten Werksverkauf der Rösterei in diesem Jahr wird es am Samstag, den 9.1. (11 bis 14 Uhr) geben. Da die Wirtschaftshilfen der Regierung im Falle der Kaffeeschule nicht greifen: Jeder Einkauf ist eine Überbrückungshilfe ;-)

Kommt gut durch die Zeit
Mark

Link: Coronaschutzverordnung vom 16.12.20 (PDF)

Update vom 5.1.: Durch die Verlängerung des Lockdowns finden frühstens ab Februar wieder Kurse statt. Die Coronaschutzverodnung des Landes NRW wird in den nächsten Tagen aktualisiert.

Link: Coronaschutzverordnung vom 6.1.21 (PDF)

Update vom 20.1.: Durch die Verlängerung des Lockdowns finden frühstens ab Ende Februar wieder Kurse statt.

Link: Coronaschutzverordnung ab 25. 1.21 (PDF)

Update vom 10.2.: Durch die Verlängerung des Lockdowns finden frühstens ab 12.3. wieder Kurse statt.

Link: Coronaschutzverordnung ab dem 22. Februar (PDF)

Siehe: www.land.nrw/corona

Update 4.3.: In den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz ist eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28.3. vereinbart worden. Der außerschulische Bildungbereich bleibt bis dahin geschlossen.

Link: Coronaschutzverordnung ab dem 5. März (PDF)

Update 19.3.21: Ein Ende des Lockdowns für den außerschulischen Bildungsbereich ist auch Anfang/Mitte April nicht in Sicht.

Link: Coronaschutzverordnung ab dem 23. März (PDF) und Coronaschutzverordnung ab dem 29. März (PDF)

Update 17.4.: Coronaschutzverordnung gültig bis 26.4. (PDF)

Update 24.4.: “Außerschulische Aus- und Weiterbildungsangebote in Präsenzform sind bis auf klar definierte Ausnahmen untersagt.”

Coronaschutzverordnung gültig bis 14.5. (PDF)

Update 28.5.: Coronaschutzverordnung gültig bis 24.6. (PDF)

Mit einer Inzidenz von unter 35 sind in NRW außerschulische “Bildungsangebote und Prüfungen in geschlossenen Räumen mit einem Negativtestnachweis” möglich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss am dritten Tag ein weiterer Test nachgewiesen werden.

Aktuell liegt der Wert in Bonn bei 80. Voraussichtlich ab Juli können also in der Bonner Kaffeeschule Veranstaltungen und diesen Bedingungen stattfinden.

Update 12.6.: Beim aktuellen 7-Tageinzidenzwert von 44,6 in Bonn können alle Schulungen ab dem 1.7.21 voraussichtlich stattfinden. Buchungen über die Website sind möglich ab dem 22.6.

Update 12.8.: Angesichts steigender Inzidenzen dürfen Veranstaltungen in Innenräumen nur noch von Geimpften, Getesteten und Genesenen besucht werden. Ein Nachweis ist erforderlich.

Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs / Coronaupdate

17. Mai 2020|

Liebe TeilnehmerInnen,
wir alle sind durch das Virus im Alltag eingeschränkt. Das wird auch noch Monate so bleiben. Im Rahmen der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO (Fassung vom 16.5.2020) sind nun außerschulische Bildungsangebote wieder erlaubt, also auch der Betrieb der Bonner Kaffeeschule. Mit den Brewing-Workshops vom 18. bis 20.5. wird der Schulungsbetrieb nach und nach wieder aufgenommen. Damit wir gemeinsam an der Aus-bzw. Weiterbildung (oder in den Freizeitkursen) arbeiten können, gilt es einige Regeln zu beachten.

Grundsätzlich gilt:
• Abstand halten beim Husten oder Niesen und wegdrehen
• Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach entsorgt wird
• Berührungen bei der Begrüßung anderer Menschen vermeiden
• Hände aus dem Gesicht fernhalten
• Hände regelmäßig und gründlich waschen, mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Bei gründlichem und regelmäßigem Händewaschen ist die Benutzung von Desinfektionsmitteln nicht erforderlich

Mundschutzpflicht beim Betreten der Bonner Kaffeeschule
Es besteht ab Betreten der Schulungsräume die Pflicht, eine sog. Alltagsmaske zu tragen (Mundschutz, Tuch, Schal, o.ä.). Dies gilt für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer beim Eintreffen und überall, wo der Mindestabstand ausnahmsweise nicht einzuhalten ist.
Im Unterricht/währned des Workshops ist – wie in Schulen – das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Es ist aber erlaubt.
Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Jeder Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Mundschutz.

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:
• Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
• Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
• Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.

Im Rahmen der Workshops ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Verkosten
Kaffee ist immer ein sensorisches Erlebnis. Sensorik immer ein Bestandteil der Workshopformate. Um verschiedene Kaffees verkosten zu können erhält jede/r Teilnehmer kleine Einwegbecher mit den Kaffeeproben. Diese dürfen nicht getauscht werden. In den reinen Sensorikformaten wir darüber hinaus beim Cupping jeweils mit einem Cuppinglöffel in der Kaffeeprobe die Probe auf den eigenen Cuppinglöffel übertragen.
Benutzes Geschirr in allen Kursen sollte direkt nach dem Gebrauch in den Spülmaschinenkorb gestellt werden.

Pausenzeiten, Verpflegung und Lüften
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand gehalten wird. Pausenzeiten dürfen nur im Seminarraum oder auf den Flächen draußen vor dem Haupteingang verbracht werden.
Regelmäßiges Lüften der Seminarräume ist zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies möglichst oft mit geöffneten Fenstern zu arbeiten und mehrmals am Tag durchzulüften. Stehen normalerweise Snacks (Gebäck und Obst) in den Workshops auf dem Tisch, so muss in Corona-Zeiten leider entfallen.

Sanitärräume
Zur Reinigung der Hände werden hautschonende Flüssigseifen und Handtuchspender im Sanitärraum zur Verfügung gestellt. Auch Desinfektionsmittel sind vorhanden.

Im Falle einer Erkrankung oder Verdachtsfällen
Im Fall einer Erkrankung oder Kontakt mit einem Erkrankten bitte die Bonner Kaffeeschule informieren.
Zum Schutz aller erfolgen solche Meldungen per Mail vor dem Besuch in der Bildungseinrichtung. Anschließend bitte beim Hausarzt das weitere Vorgehen erfragen.
Teilnehmer, die krank sind, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Hier obliegt es dem Kursleiter, sie nach Hause zu schicken.

Didaktische Gestaltung der Workshops unter den durch die Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgegebenen Bedingungen
Viele etablierte aktivierende Unterrichtsmethoden und Sozialformen sind derzeit bis auf Weiteres zum Schutz aller Beteiligter bei Präsenzunterricht vor Ort nicht möglich.
• Unterrichtmethode: Frontalunterricht (fragend-entwickelnder Unterricht, Vortrag)
• Sozialformen: nur Einzelarbeit, keine (Klein-)Gruppenarbeiten an den Geräten. Es kann zu Wartezeiten kommen, bis der/die nächste eigene Gertänke zubereitet.
• Keine Unterstützung der Teilnehmer/-innen an ihrem Sitzplatz
• Nicht durch die Reihen gehen
• Keine Nutzung von Flipcharts, Stiften, Moderationswänden o. ä. durch die Teilnehmer/-innen
• Unterrichtsmaterialien aus Hygienegründen möglichst namentlich markieren und nicht tauschen.

Wichtige Grundvoraussetzungen, um an den Seminaren teilnehmen zu können:
1. Teilnehmer müssen das Einverständnis zur Teilnahme erklären und ihre Daten in der Buchungsmaske hinterlassen. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung.
2. Teilnehmer müssen die ausgehängten „Hinweise zum neuartigen Coronavirus für Bildungseinrichtungen“ des Bundesgesundheitsministeriums (infektionsschutz.de) sowie die „Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander“ beachten.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Auflagen hat der Varanstalter im Rahmen des Hausrechtes die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen.

 

Die 10 wichtigsten Hygienetipps
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