Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Workshopbuchung und -teilnahme

Bonner Kaffeeschule
Klara-M.-Faßbinder-Str. 6
53121 Bonn
 
 

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Bonner Kaffeeschule nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Bonner Kaffeeschule bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Die Teilnehmeranzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der Onlinebuchung, per E-Mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jede/r Teilnehmer/in erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Rechnung, die unmittelbar nach Rechnungsstellung innerhalb von zehn Tagen beglichen werden soll. Findet der Workshop vorher statt: drei Tage vor Workshopbeginn.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter, gegebenenfalls gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Eine Mindestteilnehmerzahl wird in jeder Veranstaltung ausgewiesen.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers in Gutscheinform, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

3.8 Der Wert eines Gutscheins entspricht dem Wert der zugrundeliegenden Rechnung. Bei der Preiserhöhung einer Veranstaltung kann es also zu einer Zuzahlung totz Gutschein kommen.

3.8 Stornierung durch den Kunden

a) Sie können von der gebuchten Leistung jederzeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. b) Bei einem Rücktritt von einer Kursbuchung hat die Bonner Kaffeeschule Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:

• bis sechs Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 10% des Rechnungsbetrages
• bis drei Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 50% des Rechnungsbetrages
• bis zehn Tage vor auftragsbestätigten Kursbeginn 80% des Rechungsbetrages
• danach 100% des Rechnungsbetrages

b) Gebuchte Kurse können innerhalb ihres jeweiligen Formats (Barista, Brewing oder Sensorik) kostenlos verschoben werden, sofern wir mindestens vierzehn Tage vor auftragsbestätigten Unterrichtsbeginn informiert werden.

c) Erstatt werden keine Barbeträge, sondern entsprechende Beträge in Gutscheinform.

d) Gutscheine sind nicht stornierbar und behalten mit dem Tag der Rechnungsstellung drei Jahre Gültigkeit.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungserhalt per Vorkasse ohne jeden Abzug zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Bei Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coachingveranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche die auch einen Umgang mit (teils heißen) Maschinen sowie heißen Flüssigkeiten einschließen, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

6.9.2 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt zu, dass Fotografien, die der Veranstalter im Rahmen eines Workshops macht, im engen Rahmen der Bonner Kaffeeschule, veröffentlicht werden dürfen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer werden keine dazugehörigen Klarnamen publiziert.

6.9.3. In Zeiten der Coronapandemie verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Einhaltung der Hygiene- und Coronaverordnungen. Das bedeutet, die Infektionsschutzregeln (Maskenpflicht, Husten- und Niesetikette, Händehygiene und Abstandsregeln, 3G/2G/2G+) sind bekannt und werden eingehalten. Für Veranstaltungen der Bonner Kaffeeschule in Zeiten der Coronapandemie gilt die Maskenpflicht.

7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Trainer/Coach/Seminarleiter) beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Veranstalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

8.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

8.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

8.4 Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Bonner Kaffeeschule.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.