School’s out.

Wie andere außerschulische Bildungseinrichtung schließt auch die Bonner Kaffeeschule ab sofort. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits Kurse im Dezember & Januar gebucht und bezahlt haben, erhalten bis zum Ende der Woche dazu eine Mail. Der entsprechende Kurswert wird als Gutschein erstattet. Die Kurse können nachgeholt werden. Bitte erst nach dem Lockdown buchen, wenn auch sicher ist, dass die Workshops stattfinden können.
Da gerade Ausbildungsformate ein wenig mehr Planungsvorlauf für alle Seiten brauchen, weil Reisen, Übernachtungen etc. organisiert werden müssen: Die SCA-Kurse und auch alle anderen finden frühstens ab Februar 2021 wieder statt.

Einen ersten Werksverkauf der Rösterei in diesem Jahr wird es am Samstag, den 9.1. (11 bis 14 Uhr) geben. Da die Wirtschaftshilfen der Regierung im Falle der Kaffeeschule nicht greifen: Jeder Einkauf ist eine Überbrückungshilfe ;-)

Kommt gut durch die Zeit
Mark

Link: Coronaschutzverordnung vom 16.12.20 (PDF)

Update vom 5.1.: Durch die Verlängerung des Lockdowns finden frühstens ab Februar wieder Kurse statt. Die Coronaschutzverodnung des Landes NRW wird in den nächsten Tagen aktualisiert.

Link: Coronaschutzverordnung vom 6.1.21 (PDF)

Update vom 20.1.: Durch die Verlängerung des Lockdowns finden frühstens ab Ende Februar wieder Kurse statt.

Link: Coronaschutzverordnung ab 25. 1.21 (PDF)

Update vom 10.2.: Durch die Verlängerung des Lockdowns finden frühstens ab 12.3. wieder Kurse statt.

Link: Coronaschutzverordnung ab dem 22. Februar (PDF)

Siehe: www.land.nrw/corona

Update 4.3.: In den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz ist eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28.3. vereinbart worden. Der außerschulische Bildungbereich bleibt bis dahin geschlossen.

Link: Coronaschutzverordnung ab dem 5. März (PDF)

Update 19.3.21: Ein Ende des Lockdowns für den außerschulischen Bildungsbereich ist auch Anfang/Mitte April nicht in Sicht.

Link: Coronaschutzverordnung ab dem 23. März (PDF) und Coronaschutzverordnung ab dem 29. März (PDF)

Update 17.4.: Coronaschutzverordnung gültig bis 26.4. (PDF)

Update 24.4.: “Außerschulische Aus- und Weiterbildungsangebote in Präsenzform sind bis auf klar definierte Ausnahmen untersagt.”

Coronaschutzverordnung gültig bis 14.5. (PDF)

Update 28.5.: Coronaschutzverordnung gültig bis 24.6. (PDF)

Mit einer Inzidenz von unter 35 sind in NRW außerschulische “Bildungsangebote und Prüfungen in geschlossenen Räumen mit einem Negativtestnachweis” möglich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss am dritten Tag ein weiterer Test nachgewiesen werden.

Aktuell liegt der Wert in Bonn bei 80. Voraussichtlich ab Juli können also in der Bonner Kaffeeschule Veranstaltungen und diesen Bedingungen stattfinden.

Update 12.6.: Beim aktuellen 7-Tageinzidenzwert von 44,6 in Bonn können alle Schulungen ab dem 1.7.21 voraussichtlich stattfinden. Buchungen über die Website sind möglich ab dem 22.6.

Update 12.8.: Angesichts steigender Inzidenzen dürfen Veranstaltungen in Innenräumen nur noch von Geimpften, Getesteten und Genesenen besucht werden. Ein Nachweis ist erforderlich.

School’s out.2021-08-12T10:39:30+02:00

Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs / Coronaupdate

Liebe TeilnehmerInnen,
wir alle sind durch das Virus im Alltag eingeschränkt. Das wird auch noch Monate so bleiben. Im Rahmen der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO (Fassung vom 16.5.2020) sind nun außerschulische Bildungsangebote wieder erlaubt, also auch der Betrieb der Bonner Kaffeeschule. Mit den Brewing-Workshops vom 18. bis 20.5. wird der Schulungsbetrieb nach und nach wieder aufgenommen. Damit wir gemeinsam an der Aus-bzw. Weiterbildung (oder in den Freizeitkursen) arbeiten können, gilt es einige Regeln zu beachten.

Grundsätzlich gilt:
• Abstand halten beim Husten oder Niesen und wegdrehen
• Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach entsorgt wird
• Berührungen bei der Begrüßung anderer Menschen vermeiden
• Hände aus dem Gesicht fernhalten
• Hände regelmäßig und gründlich waschen, mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Bei gründlichem und regelmäßigem Händewaschen ist die Benutzung von Desinfektionsmitteln nicht erforderlich

Mundschutzpflicht beim Betreten der Bonner Kaffeeschule
Es besteht ab Betreten der Schulungsräume die Pflicht, eine sog. Alltagsmaske zu tragen (Mundschutz, Tuch, Schal, o.ä.). Dies gilt für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer beim Eintreffen und überall, wo der Mindestabstand ausnahmsweise nicht einzuhalten ist.
Im Unterricht/währned des Workshops ist – wie in Schulen – das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Es ist aber erlaubt.
Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Jeder Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Mundschutz.

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:
• Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
• Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
• Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.

Im Rahmen der Workshops ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Verkosten
Kaffee ist immer ein sensorisches Erlebnis. Sensorik immer ein Bestandteil der Workshopformate. Um verschiedene Kaffees verkosten zu können erhält jede/r Teilnehmer kleine Einwegbecher mit den Kaffeeproben. Diese dürfen nicht getauscht werden. In den reinen Sensorikformaten wir darüber hinaus beim Cupping jeweils mit einem Cuppinglöffel in der Kaffeeprobe die Probe auf den eigenen Cuppinglöffel übertragen.
Benutzes Geschirr in allen Kursen sollte direkt nach dem Gebrauch in den Spülmaschinenkorb gestellt werden.

Pausenzeiten, Verpflegung und Lüften
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand gehalten wird. Pausenzeiten dürfen nur im Seminarraum oder auf den Flächen draußen vor dem Haupteingang verbracht werden.
Regelmäßiges Lüften der Seminarräume ist zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies möglichst oft mit geöffneten Fenstern zu arbeiten und mehrmals am Tag durchzulüften. Stehen normalerweise Snacks (Gebäck und Obst) in den Workshops auf dem Tisch, so muss in Corona-Zeiten leider entfallen.

Sanitärräume
Zur Reinigung der Hände werden hautschonende Flüssigseifen und Handtuchspender im Sanitärraum zur Verfügung gestellt. Auch Desinfektionsmittel sind vorhanden.

Im Falle einer Erkrankung oder Verdachtsfällen
Im Fall einer Erkrankung oder Kontakt mit einem Erkrankten bitte die Bonner Kaffeeschule informieren.
Zum Schutz aller erfolgen solche Meldungen per Mail vor dem Besuch in der Bildungseinrichtung. Anschließend bitte beim Hausarzt das weitere Vorgehen erfragen.
Teilnehmer, die krank sind, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Hier obliegt es dem Kursleiter, sie nach Hause zu schicken.

Didaktische Gestaltung der Workshops unter den durch die Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgegebenen Bedingungen
Viele etablierte aktivierende Unterrichtsmethoden und Sozialformen sind derzeit bis auf Weiteres zum Schutz aller Beteiligter bei Präsenzunterricht vor Ort nicht möglich.
• Unterrichtmethode: Frontalunterricht (fragend-entwickelnder Unterricht, Vortrag)
• Sozialformen: nur Einzelarbeit, keine (Klein-)Gruppenarbeiten an den Geräten. Es kann zu Wartezeiten kommen, bis der/die nächste eigene Gertänke zubereitet.
• Keine Unterstützung der Teilnehmer/-innen an ihrem Sitzplatz
• Nicht durch die Reihen gehen
• Keine Nutzung von Flipcharts, Stiften, Moderationswänden o. ä. durch die Teilnehmer/-innen
• Unterrichtsmaterialien aus Hygienegründen möglichst namentlich markieren und nicht tauschen.

Wichtige Grundvoraussetzungen, um an den Seminaren teilnehmen zu können:
1. Teilnehmer müssen das Einverständnis zur Teilnahme erklären und ihre Daten in der Buchungsmaske hinterlassen. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung.
2. Teilnehmer müssen die ausgehängten „Hinweise zum neuartigen Coronavirus für Bildungseinrichtungen“ des Bundesgesundheitsministeriums (infektionsschutz.de) sowie die „Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander“ beachten.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Auflagen hat der Varanstalter im Rahmen des Hausrechtes die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen.

 

Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs / Coronaupdate2021-05-24T13:49:42+02:00

Corona-Virus-Pandemie & Schulungsbetrieb

Liebe Kaffeefreunde,

der Betrieb der Bonner Kaffeeschule ist eingestellt. Nach Erlass des Landes NRW vom 17.3. für alle Anbieter von Freizeitaktivitäten und außerschulischen Bildungseinrichtungen und dem Ansammlungsverbot der Bundesregierung vom 22.3. sind Workshops bis Anfang April abgesagt. Auch alle Außer-Haus-Coaching- und Beratungstermine bis Mitte April sind gecancelt. (Update 30.3.2020: Die Kontaktsperre der Bundesregierung gilt aktuell bis zum 20.4.2020 // Update 15.4.2020:  Die Kontaktsperre der Bundesregierung ist verlängert bis zum 3.5.2020 //Update 6.5.2020: Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, eine Anfrage an das Land NRW zu den konkreten Terminen der Wiederaufnahme des Betriebs und den Hygienevoraussetzungen ist im Moment noch unbeantwortet.)

Die erste Frage aus Kundensicht: Was passiert jetzt mit meiner Buchung?

Im Laufe der Woche werden alle Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer der Veranstaltungen bis Ostern per Mail informiert. Grundsätzlich gelten die AGB der Bonner Kaffeeschule. Es gibt also einen Anspruch, an einem späteren Termin teilzunehmen, wenn nicht selbst die Teilnahme abgesagt wurde.

So viel zu den Gewissheiten. Wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann und welche Workshops mit Sicherheit stattfinden, kann im Moment nicht gesagt werden. Ab hier beginnt eben die Kaffeesatzleserei, an der ich mich nicht beteilige. Die Corona-Pandemie ist nicht in wenigen Wochen vorbei. Das hat Quarks mal wieder gut verständlich erklärt: www.quarks.de

Die Perspektive der Kaffeeschule als Veranstaltungsdienstleister

Was ein kleiner Veranstalter wie die Bonner Kaffeeschule jetzt machen kann, ist, eigene Szenarien aufsetzen. Seit der KW 10 gibt es keine Neubuchungen mehr, geplante Coaching-Termine vor Ort wurden abgesagt. Es fehlen Einnahmen. Laufende Fix-Kosten (Mieten, Nebenkosten, Versicherungen, Abschreibungen) werden im Moment von Rücklagen und vorausbezahlten Workshops getragen. Flexible Kosten sind runtergefahren. Das Ganze geht 4 Wochen gut. In 4-8 Wochen wird’s dünn. Alles ab Mai wird existenzbedrohend.

Um bis Ende des Jahres aus allen laufenden Verträgen (und Kosten) herauszukommen, müsste im Juni das Handtuch geschmissen werden. Dann sammeln sich bis Ende des Jahres 50.000,- € Kosten an. Die eigenen Lebenshaltungskosten nicht berechnet. Worst Case. So und schlimmer geht es vielen kleinen Unternehmen und Soloselbständigen. Die Kosten für die Wirtschaft „werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist“, sagte Ifo-Chef Clemens Fuest heute. Je nach Szenario werde die Wirtschaft 2020 bestenfalls um nur 7,2 Prozent schrumpfen; möglicherweise aber auch um 20,6 Prozent einbrechen. Veranstalter und Soloselbständige bekommen hier die volle Breitseite ab.

Das Ganze steckt dann auch den unternehmerischen Handlungsrahmen ab. Die Kaffeeschule, genauso die Rösterei, als (noch nicht gewinnbringendes) Nebenprojekt sind grundsolide finanziert. Dahinter steht die Idee von unabhängigen Coachings. Kundenorientiert, auf hohem fachlichen Niveau. Lösungsvorschläge orientiert an den Bedürfnissen der Kunden, nicht am billigen Abverkauf. Keine versteckten Empfehlungen mit Provisionen von Maschinenherstellern oder Röstereien. Keine heimliche Akquise für Franchiseanbieter mit entsprechenden Prämien. All das konnte ich in den letzten 7/8 Jahren immer wieder abwehren. Das soll auch so bleiben, denn die Bonner Kaffeeschule ist: fuckin’ independent. Ebenso die Rösterei. Hier ist die Idee: Transparenz von der Pflanze und Farm bis zur Tasse, specialty coffee, also mehr als 80 Verkostungspunkte und ein Preis, von dem Kaffeebauern auch leben können. Transparent, nachhaltig und fair.

 

Die zinsfreien Kredite der Bundesregierung sind für viele Unternehmen eine hilfreiche Unterstützung, um die kommende wirtschaftliche Krise zu überstehen. Allerdings verlagert es bei vielen das Problem nur zeitlich. Für mich und meine Idee von unabhängigem Unternehmen, führt das zu einer finanziellen Abhängigkeit, die die Grundidee ad absurdum führt. 70/80 Wochenstunden für eine eigene Idee zu investieren ist ok, aber für eine Bank? Ohne klare Perspektive, wann und wie es weitergeht? No way!

Das Positive: Zunächst mal haben eine Menge Leute gerade eine kleine oder große Portion Kaffee bestellt. Als Support. Manche sogar, weil er lecker sein soll ;-) Zwei Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben auf einen Gutschein für den ausfallenden Kurs verzichtet. Als Support. Drei haben den Kurswert in eine Kaffeebestellung umgewandelt. Karin, vom Foodieblog Bonn geht essen, der gerade selbst alle Aufträge weggebrochen sind, sagte heute im Gespräch: Die Guten überleben. Wir haben uns gegenseitig Mut gemacht. Das hilft immer. (Danke euch allen!) Und: Die Bundesregierung will in dieser Woche Soforthilfen für kleine Selbständige aufsetzen. Wurde bisher von uns Soloselbständigen jedes Krankheitsrisiko, der Verdienstausfall oder das Risiko der Altersarmut selbst getragen, ist die Situation von ca. 2,3 Millionen Menschen zum ersten Mal breit auf der politischen Agenda. Drum bleib ich hoffnungsvoll, dass es hier auch nach der Krise weitergeht. Wer 18 Monate mit den Behörden gerungen hat, um die notwendigen Genehmigungen für eine Rösterei zu bekommen, gibt das eigene Baby nicht so schnell her.

Wie kannst du unterstützen:

  • Wenn du einen Freizeitkurs gebucht hast und es dir erlauben kannst, verzichte bitte auf einen Gutscheinanspruch der Kursgebühren.
  • Wenn das nicht geht: Wandel den Betrag bitte in eine Kaffeebestellung um. (Eine Gutscheinflut nach Wiedereröffnung führt zu Liquiditätsmangel, weil der Platz nicht verkauft werden kann)
  • Buche einen Kurs, sobald sich die Lage beruhigt hat.

Alle gebuchten SCA-Kurse werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auch, wenn mich das in Zukunft Umsatz kostet. Ihr bekommt eure Leistung!

Noch ein kleiner Appell zum Schluß:
Unterstützt die kleinen Unternehmen. Kauft Brot in der Bäckerei, Wein beim Winzer, nicht beim Discounter, Fleisch beim Metzger, Bier in der lokalen Brauerei, Kaffee in der Rösterei. Kauft Kaffee bei Röstereien, die ihre Kaffeeproduzenten vernünftig bezahlen. (Hier graut mir gerade vor den Auswirkungen der Corona-Krise in den Ursprungsländern…) Streamt keine Musik, kauft Sie direkt bei den Bands. Verzichtet auf die Erstattung der Konzerttickets. Schließt ein Abo für eine vernünftige Zeitung ab, nehmt die BILD, nur, wenn das Klopapier ausverkauft ist. Bucht einen Restauranttisch für Juni oder Juli. Bestellt beim Buchladen des Vertrauens, nicht bei Amazon. Verschickt Pakete mit Unternehmen, die ihre Leute anständig bezahlen. Schreibt eine positive Facebook- oder Google-Bewertungen über den einen oder anderen Laden. Bei allem Kontrollverlust im Großen, mit ein, zwei kleinen Dingen kann jede/r von uns etwas für diejenigen tun, die mit Herzblut ihr Business betreiben. Es sind nur Vorschläge. Nehmt euch einfach ein, zwei Sachen vor, die ihr leicht umsetzen könnt. Seid jetzt der- oder diejenige, die ihr später in der Krise gewesen sein wollt.

Bleibt gesund, besonnen und kauft nicht so viel Toilettenpapier
Mark

Ein paar Links zur Situation in NRW und zur Situation von Veranstaltern und Soloselbständigen:

Erlass NRW: www.mags.nrw/pdf

Situation für Selbständige:

sz.de/1.4853039

www.zeit.de/coronavirus-arbeit-selbststaendigkeit-existenzbedrohung-bundesregierung-hilfe/

zeit.de/arbeit/2020-03/corona-krise-pandemie-deutschland-existenzen-wirtschaft-leserstimmen

zeit.de/kultur/2020-03/kulturbetrieb-coronavirus-schliessungen-grossveransaltungen

zeit.de/wirtschaft/2020-03/corona-covid-19-deutschland-wirtschaft-konjunktur-prognose-5vor8

www.zeit.de/hamburg/2020-03/lars-meier-gute-leude-fabrik-festival-kunstszene-freiberufler-coronavirus-krise-hilfe

Sammlung von Verfügungen, Erlassen und Verordnungen des Bundes und der Länder zur Corona-Krise

lexcorona.de

Corona-Virus-Pandemie & Schulungsbetrieb2021-05-24T13:39:39+02:00
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